Erlangen Sie Kenntnisse über den sicheren Umgang mit Asbestprodukten und dem Gefahrstoff Asbest durch erfahrene Referenten, die Ihnen umfassend die erforderliche Sachkunde gemäß Nr. 2.7 der Anlage 3 der TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe) vermitteln. Diese Schulung beinhaltet auch die Sachkunde gemäß Anlage 4: Entsprechend der Gefahrstoffverordnung sind Verantwortliche für die Sanierung von asbesthaltigen Produkten verpflichtet, sich als Sachkundige auszuweisen.
Die Schulung zur Erlangung der Sachkunde gemäß TRGS 519 bietet einen Überblick über Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Umweltschutz, einschließlich rechtlicher Vorgaben. Innovative Unterrichtsmaterialien und der Austausch mit anderen Teilnehmern erleichtern die praktische Umsetzung. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie den Sachkundenachweis gemäß Nr. 2.7 der Anlage 3 der TRGS 519 für Arbeiten an allen asbesthaltigen Gefahrstoffen, einschließlich Asbestzementprodukten.
Lehrgangsinhalt:
- Eigenschaften und Verwendung von Asbest
- Gesundheitsgefahren, Hygienemaßnahmen, Arbeitsschutz und Umweltschutz
- Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest
- Vorschriften und Regelwerk der DGUV
- Beurteilung der Gefahren durch Asbest
- Asbest-Sanierungstechniken durch geeignete Verfahren
- Hinweise zur technischen Ausrüstung eines Sanierers
- Erläuterungen zur Untersuchung von Produkten und der Raumluft (Gefahrenbeurteilung)
- Voraussetzungen zur Freigabe von Schwarzbereichen
- Abfallentsorgung
- Umgang mit künstlichen Mineralfasern
- Erstellen der Anzeigen und weiterer Unterlagen
Voraussetzungen: Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Teilnehmerkreis: Diese Veranstaltung richtet sich an Personen, die Umgang mit Asbest oder asbesthaltigen Gefahrstoffen, insbesondere mit Asbest in schwach gebundener Form bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, haben oder die solche Arbeiten beaufsichtigen und planen.
Zertifikat: Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat mit 1-jähriger Gültigkeit.