Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes muss jeder Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl an Beschäftigten benennen, die die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Bei „normaler Brandgefahr“ müssen mind. 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet werden.
Brandschutzhelfer kümmern sich um die Erstmaßnahmen im Brandfall:
die Brandmeldung, die Personenevakuierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden. Daher ist es sinnvoll, dass pro Betriebsabschnitt mindestens eine ausgebildete Person für Sofortmaßnahmen im Brandfall ständig anwesend ist. Brandschutzhelfer sollen darüber hinaus auch diebe trieblichen Brandschutzbeauftragten unterstützen.
Theoretische Ausbildung:
- Rechtliche Grundlagen
- Grundlagen der Verbrennung
- Häufige Brandursachen
- Vorbeugender Brandschutz
- Gefahren durch Brände
- Betriebliche Brandschutzorganisation (BSO Teil A,B und C)
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschmittel und ihre Wirkung
Praktische Ausbildung:
- Unterweisung am Feuerlöscher
- Löschtaktiken bei Löschversuchen
- Praktische Löschübungen mit Feuerlöschern: Wirkung und Handhabung von Feuerlöscher
- praktische Übungen und praktischer Test
Voraussetzung: Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Teilnehmerkreis: Mitarbeiter, die als Brandschutzhelfer ausgebildet werden sollen.
Zertifikat: Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat mit 5-jähriger Gültigkeit.