Die Nutzung von flurgesteuerten Brücken-,Portal- und Hallenkränen können bei einer Fehlbedienung zu schweren Personen und Sachschäden führen. In den Vorschriften ist daher festgelegt, dass jeder Kranführer eine entsprechende Ausbildung mit praktischer und theoretischer Prüfung nachzuweisen hat

Zur Reduzierung der Unfallgefahren wurden im berufsgenossenschaftlichen Grundsatz 308-008 (ehem. BGG 966) die wesentlichen Inhalte für die Ausbildung zum Kranführer festgelegt.

Theoretische Ausbildung:

  • gesetzliche Grundlagen
  • Bauarten, Baugruppen, Sicherheitseinrichtungen
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Grundsätze des Anschlagens
  • Lastaufnahmemittel
  • Anschlagmittel
  • Tragmittel
  • Pflege , Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsprüfung
  • Kranprüfung, Kranabnahme
  • Sicherheitshinweise
  • Theorieprüfung

Praktische Ausbildung:

  • feinfühliges Anheben und Absetzen von Lasten
  • stabile Schwerpunktlage der Last
  • Abfangen der pendelnden Last
  • Dialogfahren mit mehreren Antrieben
  • sicheres Anschlagen von Lasten
  • Praktische Übungen und praktischer Test

Voraussetzungen: Mitarbeiter, mind. 18 Jahren, mit gesundheitlicher Eignung nach der arbeitsmedizinischen Untersuchung G25.

Teilnehmerkreis: Alle Personen, die als Kranführer eingesetzt werden sollen

Zertifikat: Die Teilnehmer erhalten einen Fahrausweis als Nachweis der fachlichen Eignung zur Bedienung von Kränen und ein Zertifikat mit 1-jähriger Gültigkeit.

Schulung/Unterweisung Buchung
Atemschutzunterweisung nach DGUV Regel 112 -190 (Teil 2)
Nachschulung Atemschutz 2
Atemschutzunterweisung nach DGUV Regel 112 -190 (Teil 3) Schwerer Atemschutz
Nachschulung Atemschutz 3
Anschlagen von Lasten nach DGUV Regel 109-017
Nachschulung Anschlagen von Lasten nach DGUV Regel 109-017
Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen nach DGUV Grundsatz 308-001
Nachschulung Fahrer von Flurförderzeugen nach DGUV Grundsatz 308-001
Ausbildung elektrotechnisch unterwiesene Person nach DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 und DGUV Vorschrift 3
Benutzung PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)
Nachschulung Benutzung PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)
Ausbildung Brand- und Sicherungsposten nach DGUV Regel 113-004
Ausbildung Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023 und ASR 2.2
Hubarbeitsbühnen-Führerschein nach DGUV Grundsatz 308-008
Nachschulung Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008
Fortbildung für Gasschutzleiter sowie Beauftragte und Ausbilder im Atemschutz nach DGUV Regel 112-190
Ersthelferausbildung gem. § 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1
Kranführerausbildung nach DGUV Grundsatz 309-003
Nachschulung Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003
Ladungssicherungsseminar nach VDI 2700
Sachkunde nach TRGS 519
SGU-Prüfung von operativ tätigen Führungskräften gemäß Dok. 017
SGU-Prüfung von operativ tätigen Mitarbeitern gemäß Dok. 016
SGU-Prüfung von operativ tätigen Mitarbeitern gemäß Dok. 018
Grundausbildung zum Verschraubungsmonteur nach EN 1591-4
Nachschulung Verschraubungsmonteur nach EN 1591
Ausbildung zum Fahrer von Teleskopstapler nach DGUV Grundsatz 308-009
Nachschulung Fahrer von Teleskopstapler nach DGUV Grundsatz 308-009