An allen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, an denen eine Absturzgefahr besteht, die durch technische Maßnahmen nicht beseitigt werden kann, müssen sich die Mitarbeiter durch Anwendung persönlicher Schutzausrüstung gegen einen möglichen Absturz sichern. Aber auch das Arbeiten mit Auffangsystemen stellt ein erhöhtes Gefährdungspotential dar, weshalb entsprechend der DGUV Regel 112 198 eine jährliche Unterweisung im Um gang mit „persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“ vorgeschrieben ist
Theoretische Ausbildung:
- rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
- Grundkenntnisse in der Handhabung
- Auffangsystem , Fallstrecke, Mindestarbeitshöhe
- Arten von PSA gegen Absturz, Varianten von Auffangsystemen
- Verbindungsmittel, Falldämpfer, Anschlagpunkt Halteseil
- Risiken aller Systeme Gefahrenerkennung
- Vorstellung Rettungsvarianten und Besonderheiten zur Ersten Hilfe, Hängetrauma
- Prüfen und Lagern der persönlichen Schutzausrüstung
- Theorieprüfung
Praktische Ausbildung:
- Auffanggurt anlegen und anpassen
- Sichere Verwendung von Steigschutzsystemen
- Verbindungsmittel anwenden
- Anschlagpunkte auswählen, Arbeiten und sichern
- Praktische Prüfung
Voraussetzung:
- Physische und psychische Eignung.
- Das vollendete 18. Lebensjahr.
- Gültiger arbeitsmedizinischer Eignungsnachweis für „Tätigkeiten unter Absturzgefahr“ (G41) oder medizinische Selbstauskunft.
Teilnehmerkreis: Mitarbeiter, die Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich durchführen.
Zertifikat: Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat mit 1 jähriger Gültigkeit.